AGB

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Aufträge werden nur auf Grund nachstehender Bedingungen angenommen und ausgeführt. Mit der Erteilung des Auftrages werden diese Bedingungen Vertragsbestandteil und vom Besteller ausdrücklich anerkannt. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

Angebot
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend und unverbindlich. Irrtum bleibt vorbehalten. Alle Bestellungen und mündliche Vereinbarungen erhalten erst Gültigkeit mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.

Preise
Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, verstehen sich Preisangaben „ab Werk“ zuzüglich MwSt.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk bzw. Auslieferungslager. Für Einhaltung von Lieferfristen kann keine Gewähr übernommen werden. Ereignisse höherer Gewalt, sowie alle durch uns nicht zu vertretenden Umstände, die eine Betriebsstörung zur Folge haben, berechtigen uns zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag.

Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Standortes bzw. Lagers, von dem aus die Lieferung erfolgt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.

Die Lieferpflicht gilt in vollem Umfang als erfüllt, sobald die Ware das Werk verlassen hat oder der Post, einem Paketdienst bzw. Spediteur übergeben wurde. Art und Weise der Versendung sowie den Versandweg können wir unter Ausschluß jeder Haftung frei auswählen. Teillieferungen sind uns immer gestattet. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung sind ausgeschlossen.

Abnahmeverzug                                                                                
Lehnt es der Käufer ab, die Ware ganz oder teilweise zum vereinbarten Liefertermin abzunehmen, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung des Vertrages oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern.

Liefermengen und Maßangaben
Papierlieferungen erfolgen brutto für netto. Die Liefermengen können bis zu 10 % über- oder unterschritten werden. Bei Kartonagen und Wellpappverpackungen sowie bei Druckaufträgen und Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen gestattet:
  bis zu  500 St.  20 %
  bis zu  3000 St.  15 %
  über  3000 St.  10 %

Für Maßangaben (Länge x Breite x Höhe) gilt mangels abweichender Vereinbarung das Innenmaß.

Palettierung                                                                                        
Bei jeder Lieferung von palettierter Ware hat der Käufer die gleiche Anzahl gleichwertiger Paletten zurückzugeben.                                                                                 

Abrufaufträge / Rahmenvereinbarungen
Abrufaufträge unterliegen, soweit keine anderen Termine vereinbart werden, einer Abnahmefrist von höchstens sechs Monaten. Bei Abnahmeverzug sind wir berechtigt, die Gesamtmenge zu berechnen und sie dem Käufer zuzustellen.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Zahlung unserer sämtlichen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen. Er tritt schon jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist.

Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Namen seiner Abnehmer und die Höhe der ihm gegen diese zustehenden Forderungen bekanntzugeben und Einsicht in seine Bücher zu gewähren, soweit dies zur Feststellung der uns abgetretenen Forderungen erforderlich ist.

Wir sind berechtigt, die abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht mehr nachkommt. Die Muster und Druckvorlagen des Verkäufers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht verwertet werden und bleiben sein Eigentum, auch wenn sie dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

Beanstandungen
Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware und vor Verarbeitung bzw. Verbrauch, schriftlich unter Beifügung entsprechender beweiskräftiger Unterlagen und Muster angezeigt werden.

Begründete Mängelrügen berechtigen uns - nach unserer Wahl - zur Minderung, Ersatzlieferung nach angemessener Frist oder zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Schadensansprüche sind ausgeschlossen. Sind einzelne Lieferungen mangelhaft, so ist der Käufer nicht berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuweisen oder die Gesamtlieferung zu beanstanden.

Kleine handelsübliche oder technische bzw. rohstoffmäßig bedingte Abweichungen in Qualität, Gewicht, Menge, Aufmachung oder Farbe gelten nicht als Mangel und können somit nicht beanstandet werden.

Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen seit Rechnungsstellung gewähren wir 2 % Skonto. Ab dem 31. Tage nach Rechnungsstellung bzw. im Falle des Verzuges sind wir berechtigt Verzugszinsen gemäß BGB zu berechnen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Kaufbeuren. Gerichtsstand je nach sachlicher Zuständigkeit ist das Amtsgericht Kaufbeuren bzw. das Landgericht Kempten.